Notar Mursel Acikalin LL.M. (OEC.)

Mursel Acikalin LL.M. (oec.) hat beide juristischen Staatsexamina erfolgreich absolviert und studierte zusätzlich zwei Masterstudiengänge – im Europäischen Wirtschaftsrecht sowie im Unternehmens- und Steuerrecht.
Geboren und aufgewachsen in Berlin, studierte er Rechtswissenschaften in Brandenburg und bringt somit sowohl regionale Verwurzelung als auch einen weiten juristischen Horizont mit.
Mursel Acikalin LL.M. (oec.) hat beide juristischen Staatsexamina erfolgreich absolviert und studierte zusätzlich zwei Masterstudiengänge – im Europäischen Wirtschaftsrecht sowie im Unternehmens- und Steuerrecht.
Geboren und aufgewachsen in Berlin, studierte er Rechtswissenschaften in Brandenburg und bringt somit sowohl regionale Verwurzelung als auch einen weiten juristischen Horizont mit.
Am 1. April 2025 wurde er zum Notar auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Falkenberg (Elster) und mit auswärtigem Sprechtag in Herzberg (Elster) ernannt.
Herr Acikalin ist mit sämtlichen notariellen Fachgebieten bestens vertraut. Dazu zählen unter anderem das Immobilienrecht (z. B. Kaufverträge, Grundschuldbestellungen), das Erbrecht (z. B. Testamente, Erbverträge, Nachlassregelungen), das Familienrecht (z. B. Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen) sowie das Gesellschaftsrecht (z. B. Gründungen, Satzungsänderungen, Unternehmensnachfolgen).
Seine Mandantinnen und Mandanten profitieren von seiner präzisen Arbeitsweise, seinem hohen Qualitätsanspruch und seiner Fähigkeit, auch komplexe rechtliche Zusammenhänge klar und verständlich darzustellen.
Als Notar mit dem Amtssitz in Falkenberg/Elster ist Herr Acikalin für alle Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Bad Liebenwerda tätig – dazu gehören neben Falkenberg/Elster und Herzberg (Elster) unter anderem auch Bad Liebenwerda, Doberlug-Kirchhain, Elsterwerda, Finsterwalde, Mühlberg/Elbe, Schlieben, Schönewalde, Sonnewalde und Uebigau-Wahrenbrück. In diesen Orten werden auf Wunsch auch Auswärtstermine vor Ort wahrgenommen.
Beurkundungen außerhalb dieses Amtsbereichs sind grundsätzlich nicht zulässig. Jedoch dürfen am Amtssitz in Falkenberg/Elster auch Urkundsgeschäfte vorgenommen werden, die Grundbesitz oder Gesellschaften in ganz Deutschland betreffen – unabhängig vom Standort des Objekts oder Firmensitzes. Ebenso ist eine notarielle Betreuung von Mandanten mit Wohnsitz außerhalb des Amtsbereichs möglich, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit.